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Nationalpark
"Niedersächsisches Wattenmeer"

von Wattführer Ulrich Kunth

Die zunehmende Verschlechterung der ökologischen Verhältnisse erfordert einen intensiveren Schutz des Natur- und Lebensraums Wattenmeer. Die Schutzwürdigkeit dieses Raumes ist unumstritten: Unzählige heimische und aus nordischen Regionen kommende Wattvögel benötigen die Watten und die angrenzenden Salzwiesen als Nahrungs-, Brut- und Ruheraum. Myriaden von Krebsen, Schnecken, Muscheln und Würmern haben sich diesem Lebensraum angepasst. Das Wattenmeer ist die Kinderstube der Jungfische. Einzigartige salzliebende Pflanzengesellschaften gedeihen auf Heller (Salzwiesen) und Watten

Weil das Wattenmeer und die angrenzenden Salzwiesen einmalig auf der Welt sind, muss dieser Naturraum unbedingt erhalten werden. Zwar ist die Hauptursache für die Schädigung dieser schützenswerten Region in der immerwährenden Einleitung der unzähligen Schadstoffe in das Meer zu sehen, aber auch gedankenloses Verhalten der Menschen kann dazu beitragen, die Tier- und Pflanzenwelt zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Um die Eigenart der Naturlandschaft Wattenmeer zu erhalten, wurde der "Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer" geschaffen.

Ruhezone

In der sogenannten "Ruhezone" des Nationalparks gelten die strengsten Schutzbestimmungen, da hier die empfindlichsten Landschaftsteile des Naturraums Wattenmeer und der angrenzenden Salzwiesen geschützt werden sollen. Das Betreten ist in der Regel untersagt. Nur im Einzelfall kann diese Zone auf besonders kenntlich gemachten Wegen betreten werden. Beachten Sie deshalb bitte die Hinweistafeln der Nationalparkverwaltung.

Zwischenzone

Die "Zwischenzone" im Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" entspricht einem Landschaftsschutzgebiet. Diese Zone können die Gäste betreten. Aber natürlich darf man auch hier keine Veränderungen vornehmen und die Tierwelt nicht stören. Deshalb ist es auch nicht gestattet, Tiere an ihren Brutstätten aufzusuchen, um sie zu fotografieren, oder Hunde frei laufen zu lassen. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli - also in der Brut- und Aufzuchtszeit der Vögel - ist es nicht erlaubt, das Gebiet zwischen Hauptdeich und mittlerer Hochwasserlinie zu betreten oder dort Wasserfahrzeuge trockenfallen zu lassen.

Erholungszone

In der Erholungszone - das ist zumeist das offizielle Strandgelände - gibt es für den Gast kaum Beschränkungen. Hier kann er sich am Meer nach Herzenslust erholen.

Tragen auch Sie durch umweltbewusstes Verhalten dazu bei,
dass der einmalige Naturraum Wattenmeer, die Salzwiesen und die
lebensnotwendigen Deiche geschützt werden!

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